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Wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder Schwäche nicht mehr selbst helfen können oder falls eine Vorsorgevollmacht nicht vorhanden oder unvollständig ist, kann eine Betreuungsvollmacht von großem Nutzen sein. Betreuende haben keine erzieherische Funktion und sind auch nicht als Vormund anzusehen. Dennoch kann ein Gericht darüber verfügen, dass Sie bestimmte Entscheidungen nicht ohne die Einwilligung Ihres Betreuenden treffen dürfen.

Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit herunterladen, auch wenn diese nur teilweise ausgefüllt ist. Bitte benutzen Sie dazu den Button „Download / Drucken“. 

Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit ganz oder teilweise bearbeiten. Bitte wählen Sie dazu den entsprechenden Punkt im unteren Menüfenster aus.

Bitte geben Sie Ihre vollständigen Personalien an.

Bitte geben Sie eine Vertrauensperson an, die als Betreuungsperson für den Fall, dass Sie in Folge von Krankheit, Behinderung oder Unfall Ihre Besorgungen nicht selbst erledigen können, fungieren soll.

Bitte nennen Sie eine zweite Person, die für Sie im Falle einer Verhinderung der ersten als Betreuungsperson fungieren soll.

Eine in der Betreuungsverfügung als Betreuer vorgeschlagene Person ist genau das - ein Vorschlag. Es kann durchaus sein, dass das zuständige Amtsgericht die vorgeschlagene Person als nicht zurechnungsfähig einschätzt und daher nicht als Betreuungsperson für die betroffene Person bestellen will. Dann wird zuerst im Familien- und Bekanntenkreis nach einer passenden betreuenden Person gesucht, bevor eine berufliche Betreuungsperson eingesetzt wird. 

In Ihrer Betreuungsverfügung haben Sie für diesen Fall die Möglichkeit, eine Person aus ihrem persönlichem Umfeld zu nennen, die auf keinen Fall als Ihre betreuende Person bestellt werden soll. Das Amtsgericht wird in den allermeisten Fällen Ihren Wünschen nachgehen können.


Kennen Sie eine Person in Ihrem unmittelbaren persönlichem Umfeld, die auf gar keinen Fall als Betreuungsperson fungieren soll, falls Sie in Folge von Krankheit, Behinderung oder in Folge eines Unfalls Ihre Besorgungen nicht selbst erledigen können?

Ausschlussperson hinterlegen?

Haben Sie bestimmte Wünsche, die Ihre Betreuungsperson zur Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten wissen sollte?

Sie können hier beispielsweise Wünsche über Ihren bevorzugten Wohnsitz (bestimmtes Pflegeheim oder eigene Wohnung) oder in Bezug auf den Umgang mit Ihren finanziellen Mitteln äußern. Die von Ihnen gewählte Betreuungsperson hat diesen Wünschen schließlich Folge zu leisten. 

Haben Sie Wünsche?

Sind Sie bereits im Besitz von weiteren Verfügungen?

Die in einer Verfügung oder Vollmacht geäußerten Wünsche und Bestimmungen sind oft mit denen anderer Verfugungen verknüpft. So können z. B. sowohl Betreuungsverfügung als auch Patientenverfügung wichtige Informationen zu Wünschen in Bezug auf eine ärztliche Behandlung beinhalten. Es ist daher immer sinnvoll, in einer Verfügung oder Vollmacht auf die jeweils anderen Dokumente zu verweisen.

Falls Sie die anderen Dokumente noch nicht verfasst haben, können Sie jederzeit diese Verfügung oder Vollmacht aktualisieren um auf die neu erstellten Dokumente zu verweisen.

Vielen Dank. Sie haben die Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung erfolgreich abgeschlossen.

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Betreuungsverfügung in jedem Fall auszudrucken, eigenhändig mit Ort und Datum zu signieren und an einem sicheren Ort abzulegen. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Betreuungsverfügung in digitaler Form nach Ihrer Registrierung unter "Meine Dokumente" in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauensperson(en) speichern.

Vorschau

Betreuungsverfügung

Diese Betreuungsverfügung gilt für _____ _____ _____ , geboren am _____ in _____, wohnhaft in _____ , _____ _____.

1. Einleitende Bemerkungen

Hiermit verfüge ich in Ergänzung zu einer Vollmachtserklärung oder anstelle einer Vollmachtserklärung für den Fall, dass ich infolge von Krankheiten, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr besorgen kann und eine Betreuerin/ein Betreuer als gesetzliche Vertretung bestellt werden muss, folgende Person einzusetzen:

_____ _____ _____, geboren am _____ in _____, wohnhaft in _____, _____ _____.

Hinweis auf eine existierende Patientenverfügung und eine existierende Vorsorgevollmacht

Unterschrift

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in dieser Erklärung bewusst bin. Ich habe diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet. Mir ist bekannt, dass ich diese Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen

(Angaben nicht erforderlich)

Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Vorname, Nachname: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Betreuungsvollmacht in jedem Fall auszudrucken und mit Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit  sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Betreuungsvollmacht in digitaler Form in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauenspersonen speichern. Halten Sie bei medizinischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt.

Um den in Ihrer Betreuungsvollmacht festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können, ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf, dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht.

Haftungsausschluss

Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen und diese eine Beratung durch z.B. einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Die Inhalte wurden durch den Anbieter mit größtmöglicher Sorgfalt unter Berücksichtigung medizinischer und rechtlicher Aspekte erstellt. Die darin enthaltenen Formulierungen erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit, weil durchaus eine andere Rechtsansicht vorliegen, im Rahmen des digitalen Ausfüllens der Vorlagen nicht jeder Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst werden und die einschlägige Rechtsprechung sich ändern kann. Die Dokumente sind für die Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden und ausschließlich zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde ist gehalten, die im Rahmen der Leistungen erstellten Inhalte im Hinblick auf die von ihm angestrebte Verwendung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und sich ggf. eigenständig Rechtsberatung zu suchen. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt und ggf. Notar konsultieren.
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